Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ORBITON Holding GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der ORBITON Holding GmbH, Schwarzwaldstr. 32, 77933 Lahr (nachfolgend „ORBITON" oder „Berater") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Mandant") über Beratungsleistungen im Bereich M&A-Advisory, Unternehmensfinanzierung, Strategieberatung, Restrukturierung, Nachfolgeberatung und Beteiligungsmanagement.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Mandanten finden keine Anwendung, es sei denn, ORBITON stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Leistungsumfang
(1) ORBITON erbringt Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Unternehmens- und Managementberatung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Beratungsvertrag bzw. der Auftragsvereinbarung.
(2) Die Leistungen der ORBITON Holding GmbH umfassen insbesondere:
- M&A-Advisory (Begleitung von Unternehmenskäufen und -verkäufen)
- Beratung zur Strukturierung von Unternehmensfinanzierungen
- Strategieberatung und Marktanalysen
- Restrukturierungsberatung
- Nachfolgeberatung
- Beteiligungsmanagement
(3) Die ORBITON Holding GmbH vermittelt keine Finanzprodukte, Wertpapiere, Versicherungen oder Kredite. Die Tätigkeit beschränkt sich auf die strategische Beratung bei Unternehmenstransaktionen und die Strukturierung von Finanzierungsvorhaben. Eine Vermittlung von Finanzprodukten im Sinne des KWG oder WpHG findet nicht statt.
(4) ORBITON schuldet eine fachgerechte Beratung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
§ 3 Vergütung
(1) Die Vergütung der ORBITON Holding GmbH erfolgt ausschließlich auf Honorarbasis. Die konkreten Konditionen werden im jeweiligen Beratungsvertrag vereinbart.
(2) Die Vergütung kann sich zusammensetzen aus:
- Tagessätze: Abrechnung nach tatsächlich aufgewendeten Beratungstagen
- Projektpauschalen: Festpreis für definierte Beratungspakete
- Erfolgsprovision: Bei M&A-Transaktionen eine erfolgsabhängige Komponente (Lehman-/Double-Lehman-Formel oder individuell vereinbart)
- Kombinationsmodelle: Grundhonorar zzgl. Erfolgsprovision
(3) Alle genannten Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Reisekosten und Auslagen werden nach vorheriger Absprache gesondert berechnet.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Mandanten
(1) Der Mandant stellt ORBITON alle für die Beratung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Mandant benennt einen Ansprechpartner, der für die Zusammenarbeit mit ORBITON verantwortlich ist und Entscheidungen treffen kann.
(3) Kommt der Mandant seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögert sich dadurch die Leistungserbringung, so ist ORBITON berechtigt, die hieraus resultierenden Mehraufwendungen gesondert zu berechnen.
§ 5 Vertraulichkeit
(1) ORBITON verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Mandanten streng vertraulich zu behandeln.
(2) Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus zeitlich unbegrenzt.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht.
§ 6 Haftung
(1) ORBITON haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ORBITON nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(2) Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) ORBITON haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der empfohlenen Maßnahmen oder Transaktionen.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Lahr, sofern der Mandant Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: Januar 2025 – ORBITON Holding GmbH, Schwarzwaldstr. 32, 77933 Lahr